Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Vertragsbedingungen ("AGB") vom 20.02.2024:

  1. Diese AGB regeln den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen über den Verkauf oder die Lieferung von Waren, die von "ŻELTECH" Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Żywiec (34300), ul. Kazimierza Tetmajera 89A, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht in Bielsko-Biała VIII Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 134363, NIP: 5530100580, mit einem Stammkapital von 110.000,00 PLN (im Folgenden "Żeltech"), einschließlich
    insbesondere, aber nicht ausschließlich, Kunststoffprofile ("Profile") und die zur Herstellung der Profile erforderlichen Werkzeuge ("Werkzeuge"), (zusammen die "Waren").
  2. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil aller von Zeltech abgeschlossenen Verträge über den Verkauf oder die Lieferung von Waren. Die AGB gelten an dem Tag, an dem der Kunde eine Bestellung für die Waren aufgibt, als vollständig akzeptiert und angenommen.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Zeltech-Website, unter www.zeltech.pro sowie in der Zeltech-Zentrale erhältlich.
  4. Die der Öffentlichkeit von Zeltech zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich derer, die auf der Website von Zeltech, in Katalogen und Broschüren veröffentlicht werden, stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar und haben rein informativen und illustrativen Charakter.
  5. Damit Żeltech mit der Produktion der spezifizierten Waren beginnen kann, muss der Kunde Żeltech im Falle einer ersten Anfrage für Waren zusammen mit der Anfrage den Entwurf und die technische Dokumentation der Waren sowie alle anderen Informationen und Unterlagen übermitteln, die erforderlich sind, um mit der Produktion der Waren zu beginnen, einschließlich insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Herstellung der Werkzeuge durch Żeltech, die für die Produktion der Profile erforderlich sind, auf die sich die Anfrage des Kunden bezieht (im Folgenden "Dokumentation").
  6. Wenn die Geltech anvertraute Dokumentation ein Werk im Sinne des Gesetzes darstellt
    vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gewährt der Kunde Żeltech ab dem Datum der Einreichung einer Angebotsanfrage für die Waren und der Übersendung der Dokumentation ohne weitere Erklärungen eine kostenlose, zeitlich und räumlich unbegrenzte Lizenz zur Nutzung der
    der Dokumentation in dem Umfang und zu dem Zweck und in den Verwendungsbereichen, die für die Herstellung der Waren erforderlich sind. Żeltech ist zu dem im vorstehenden Satz genannten Zweck berechtigt, die Dokumentation in den folgenden Verwertungsbereichen zu nutzen:
    1. die Dokumentation oder Teile davon zu fixieren und zu vervielfältigen - Kopien der Dokumentation mit allen verfügbaren Techniken zu erstellen,
    2. Hochladen der Dokumentation in den Computerspeicher, in interne Datenkommunikationsnetze, einschließlich Intranet,
    3. die Verwendung für jeden Zweck im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebots, dem Abschluss eines Vertrags mit einem Kunden über die Herstellung von Waren und Versuchschargen, der Herstellung von Waren und in jeder Phase des Produktionsprozesses von Waren.
  7. Für den Fall, dass Żeltech von Dritten wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von Urheberrechten oder Urheberpersönlichkeitsrechten an der Dokumentation oder Teilen davon oder an den in der Dokumentation enthaltenen Lösungen in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Żeltech für diese Rechtsverletzung schad- und klaglos zu halten, in ein laufendes Verfahren einzutreten und für alle Schäden aufzukommen, die aus einer solchen Inanspruchnahme von Żeltech entstehen.
  8. Mit dem Datum der Angebotsanfrage für die Waren und der Übersendung der Dokumentation an Żeltech erklärt und verpflichtet sich der Kunde automatisch, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf, dass die Dokumentation und ihre Verwendung durch Żeltech gemäß dem Inhalt der vom Kunden eingereichten Angebotsanfrage und der Bestellung sowie dieser AGB die Rechte Dritter nicht verletzen und der/die Ersteller der Dokumentation sich verpflichtet haben, die Rechte aus den persönlichen Urheberrechten an der Dokumentation nicht auszuüben.
  9. Angebotsanfragen für Waren werden von Kunden nur in der schriftlich festgelegten Form gestellt,
    per E-Mail an kontakt@zeltech.pro oder über die Posteingänge der Vertriebsmitarbeiter. Eine Angebotsanfrage für Waren muss eine Anfrage über die Möglichkeit der Herstellung der vom Kunden angegebenen Warenmenge und den Preis für deren Herstellung enthalten.
  10. Nach Erhalt einer Anfrage entscheidet Zeltech in jedem Fall, ob ein Angebot unterbreitet wird. Im Falle eines Angebots sendet Żeltech dem Kunden als Antwort auf eine Angebotsanfrage per E-Mail ein Angebot mit Angabe des Preises, der Zahlungsbedingungen und des voraussichtlichen Fertigstellungstermins in Abhängigkeit von der Produktionskapazität, berechnet ab der Bestätigung der Annahme des Auftrags zur Ausführung.
  11. Als Reaktion auf das Angebot gibt der Kunde per E-Mail eine Bestellung auf, die insbesondere folgende Angaben enthalten sollte: Bezeichnung des Bestellers, Bezeichnung der Ware, Netto-Einzelpreis, voraussichtliches Lieferdatum, Verpackungs- und Transportbedingungen (im Folgenden"Bestellung"). Żeltech ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags zur Erfüllung aus welchem Grund auch immer zu verweigern, was in keinem Fall zu irgendwelchen Ansprüchen des Kunden gegenüber Żeltech führt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu solchen auf Schadensersatz.
  12. Die Bestätigung der Annahme der Bestellung zur Bearbeitung (im Folgenden"Bestätigung") wird von Zeltech an den Kunden geliefert
    per E-Mail. Die Bestellung des Kunden ist für Zeltech erst dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich angenommen wurde, wie oben angegeben und in dem Umfang der Bestätigung.
  13. In der Bestätigung gibt Zeltech den Preis und das Produktionsdatum der Waren an, sowie den Betrag der Vorauszahlung, wenn der Kunde verpflichtet ist, diese gemäß Klausel 27 unten zu zahlen. Der Vertrag gilt mit der Zustellung der Bestätigung an den Kunden als zustande gekommen.
  14. Der Kunde erkennt an, dass im Falle einer Erstbestellung von Waren Zeltech, um mit der Produktion bestimmter Waren beginnen zu können, die Ausführung der
    in erster Linie die Werkzeuge, die für die Herstellung der vom Kunden bestellten Profile erforderlich sind, und die so genannten "Werkzeuge". "Versuchscharge" von Profilen in einer von Geltech nach eigenem Ermessen festgelegten Menge, die aus technischer oder technologischer Sicht angemessen ist, es sei denn, die Parteien haben in schriftlicher Form ausdrücklich etwas anderes vereinbart (im Folgenden "Versuchscharge"). Der Preis für die Tools beinhaltet auch den Preis für die Probepartie.
  15. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Werkzeuge eine begrenzte Lebensdauer haben und dass sie, sobald sie abgenutzt sind, im Auftrag und auf Kosten des Kunden nachgefertigt werden müssen, um weiterhin Profile gemäß dem Kundenauftrag herzustellen. In jedem Fall wird Geltech den Kunden über die Abnutzung der Werkzeuge in der angegebenen Form schriftlich per E-Mail informieren.
  16. Die Bestimmungen der AGB, die sich auf die Waren beziehen, gelten sinngemäß für das Musterlos, insbesondere
    in Bezug auf Akzeptanz und Beschwerden. Nach Erhalt des Musterloses muss der Kunde das Musterlos innerhalb von 14 Tagen untersuchen und Żeltech gegenüber in der in Klausel 9 oben angegebenen Form erklären, dass das Musterlos mit der Dokumentation übereinstimmt und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.
    und frei von Mängeln ist. Unabhängig vom Inhalt der vom Kunden abgegebenen Erklärung und auch im Falle der Nichtabgabe einer Erklärung ist der Kunde verpflichtet, den Preis für das Werkzeug zu zahlen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Zeltech nicht verpflichtet oder berechtigt ist, mit der Produktion der vom Kunden bestellten Profile zu beginnen, bevor Zeltech die im zweiten Satz erwähnte Erklärung erhalten hat. Die Notwendigkeit einer Änderung oder Neuanfertigung der Werkzeuge und des Probeloses ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien, die zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedarf.
  17. Geltech informiert den Kunden über die Bereitschaft zur Abholung der Waren oder des Musterloses in der angegebenen Form schriftlich per E-Mail.
  18. Die Abholung der Waren oder der Musterstücke erfolgt jedes Mal, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form vereinbart haben, am Sitz von Żeltech in der ul. K. Tetmajera 89A, 34-300 Żywiec, mit der Maßgabe, dass die Abholung von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, erfolgen muss
    von der Arbeit aus, von 6 Uhr morgens bis 14 Uhr nachmittags
    Zeltech ist nicht verpflichtet, eine Transportleistung zu erbringen oder Transport- oder Lieferkosten zu übernehmen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  1. Die Annahme der Ware oder des Musterloses wird von den Parteien in jedem Fall durch die Unterzeichnung eines Lieferscheins und in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen durch die Unterzeichnung eines Lieferscheins bestätigt. 21 unten, oder die Weigerung, das WZ-Dokument zu unterzeichnen, indem Geltech das WZ-Dokument einseitig unterzeichnet.
  2. Nach der Unterzeichnung des GV-Dokuments in der in Absatz angegebenen Weise. 19 geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Waren auf den Kunden über.
  3. Holt der Kunde die Ware oder das Musterlos ganz oder teilweise nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Termin ab, berechnet Żeltech eine Gebühr von 100 PLN für jeden angefangenen Kalendertag als Vergütung für die außervertragliche Nutzung des Eigentums von Żeltech. Der Abrechnungszeitraum ist ein Kalendermonat und die Vergütung für die nicht vertragsgemäße Nutzung ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Mitteilung zu zahlen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die quantitative und qualitative Abnahme der von der Bestellung erfassten Waren vorzunehmen, wobei die quantitative und qualitative Abnahme in Bezug auf unentdeckte Mängel zum Zeitpunkt der Lieferung (Abholung) der Waren an den Kunden in den Räumlichkeiten von Żeltech erfolgt. Die Qualitätsabnahme hinsichtlich anderer Mängel erfolgt durch den Kunden.
    innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung (Ausgabe) der Waren. Quantitative und qualitative Beanstandungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich oder in Textform (E-Mail) erfolgen. Die Nichteinhaltung der oben genannten Fristen bedeutet die Annahme der Waren ohne Vorbehalt. Einwände oder Beschwerden, die nach den Fristen und auf eine andere Weise als in den vorstehenden Sätzen dieser Bestimmung angegeben eingereicht werden, können unbearbeitet bleiben, was keine Verletzung der Verpflichtungen von Żeltech darstellt und keine Ansprüche des Kunden begründet, insbesondere, aber nicht ausschließlich, solche mit Entschädigungscharakter.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandeten Waren angemessen zu sichern und an Żeltech zu liefern. Zeltech wird sich bemühen, die Reklamation innerhalb einer angemessenen Frist, gerechnet ab dem Datum der Lieferung der beanstandeten Ware an Zeltech, zu bearbeiten. Wird die Reklamation akzeptiert, wird die Beseitigung des Sachmangels oder des Verarbeitungsfehlers durchgeführt
    innerhalb einer technisch und technologisch angemessenen Frist, beginnend mit dem Tag, an dem die beanstandete Ware der Firma Żeltech zur Verfügung gestellt wird, in der Originalverpackung oder, falls keine Originalverpackung vorhanden ist, in einer unter dem Gesichtspunkt der mechanischen Sicherheit der Originalverpackung gleichwertigen Verpackung, zusammen mit einer detaillierten schriftlichen Beschreibung des gemeldeten Mangels oder Fehlers zu übergeben.
  6. Der in der Bestätigung angegebene Preis für die Waren (nachfolgend "Preis") ist vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung der Parteien, die zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedarf, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Mehrwertsteuerrechnung (sofern nicht anders vereinbart) durch Überweisung auf das in der Mehrwertsteuerrechnung angegebene Konto zu zahlen. Zeltech erklärt, dass sie die Annahme von Abrechnungsregeln erlaubt, die sich von den im vorhergehenden Satz genannten unterscheiden,
    insbesondere für Werkzeuge. Grundlage für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung ist ein gemäß den in Absatz 1 genannten Regeln unterzeichnetes WZ-Dokument. 19 oben. Bei Verzug mit der Zahlung des Preises hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes bzw. im kaufmännischen Verkehr Verzugszinsen im kaufmännischen Verkehr zu zahlen.
  7. Als Tag der Zahlung des Preises gilt der Tag, an dem die Gutschrift auf dem Bankkonto von Żeltech erfolgt.
  8. Die Zahlung des Geltech-Preises hat in voller Höhe und ohne Abzug (Aufrechnung) zu erfolgen. Die Einreichung einer Reklamation berechtigt den Kunden nicht dazu, die Zahlung des Preises zurückzuhalten.
  9. Als Bedingung für die Annahme der Bestellung eines Kunden, der zum ersten Mal eine Bestellung bei Zeltech aufgibt oder der keine dauerhafte Geschäftsbeziehung mit Zeltech hat, je nach Entscheidung von Zeltech, kann es notwendig sein, Zeltech eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung in Höhe von nicht mehr als 50% des im Angebot von Zeltech angegebenen Preises zu zahlen. Die Vorauszahlung oder Anzahlung wird innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss auf der Grundlage einer von Zeltech am Tag des Vertragsabschlusses ausgestellten Proformarechnung fällig.
  10. Im Falle einer Vereinbarung zwischen den Parteien über die Verpflichtung des Kunden, eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung zu leisten, oder über die Notwendigkeit, dass der Kunde eine Handlung vornimmt, von der die Erfüllung des Vertrages abhängt oder mit der sie verbunden ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung der Dokumentation), und im Falle des Verzugs des Kunden mit der Zahlung einer der Forderungen von Żeltech, wenn der Zahlungsverzug mehr als 7 Tage beträgt, ist Żeltech berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis der Kunde die oben genannten Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat, was weder eine Vertragsverletzung seitens Żeltech darstellt noch zu einem Verzugs- oder Nichterfüllungszustand seitens Żeltech führt und keine Ansprüche des Kunden, insbesondere nicht auf Schadensersatz, begründet. Unbeschadet des Rechts, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, ist die Firma Żeltech in dem im vorstehenden Satz beschriebenen Fall berechtigt, innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist für die Zahlung des Vorschusses bzw. der Anzahlung vom Vertrag zurückzutreten.
  11. Die Haftung von Geltech im Rahmen der Garantie für Mängel an der Musterstrecke und den Waren ist ausgeschlossen.
  12. Zeltech bietet eine Qualitätsgarantie für die Waren, für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Annahme) der Waren, die in der WZ-Dokument, unterzeichnet in Übereinstimmung mit den Grundsätzen in Absatz angegeben. 19 oben. Die Qualitätsgarantie erstreckt sich auf physische Mängel.
  13. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel sofort nach seiner Entdeckung zu melden, spätestens jedoch bis
    7 Tage ab dem Datum ihrer Entdeckung unter Androhung der Verwirkung der Rechte aus der Qualitätsgarantie, in der schriftlich angegebenen Form, per E-Mail an: kontakt@zeltech.pro oder an das Postfach der Verkaufsabteilung.
  14. Die einzige und ausschließliche Verpflichtung von Zeltech im Rahmen der Qualitätsgarantie besteht darin, nach Erhalt einer schriftlichen Garantiemitteilung des Kunden zu prüfen, ob ein an der Ware auftretender oder bestehender Sachmangel von der Garantie abgedeckt ist, und, falls dies der Fall ist, den von der Qualitätsgarantie abgedeckten Sachmangel nach Wahl von Zeltech entweder durch Ersatz oder Reparatur kostenlos zu beheben.
  15. Die Beseitigung des Sachmangels, der unter die Qualitätsgarantie fällt, muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, beginnend mit dem Tag, an dem der Kunde die reklamierte Ware auf seine Kosten an Zeltech übergibt, und zwar in der Originalverpackung oder, falls keine Originalverpackung vorhanden ist, in einer unter dem Gesichtspunkt der mechanischen Sicherheit dem Original gleichwertigen Verpackung, zusammen mit einer detaillierten schriftlichen Beschreibung des reklamierten Mangels oder Fehlers.
  16. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf mechanische und elektrische Schäden, die aus Gründen entstanden sind, die nicht in der Ware selbst liegen, d.h. unter anderem. die durch unsachgemäße Bedienung, Wartung, Verwendung oder Transport der Waren sowie durch die Nichterbringung einer ordnungsgemäßen Dienstleistung verursacht wurden
    und Wartung der Waren, sowie vorsätzliche Handlungen Dritter oder Eingriffe des Kunden. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf Schäden, die durch höhere Gewalt und äußere Einflüsse (Überspannung
    im Stromnetz, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Diebstahl, Vandalismus usw.). Die Garantie deckt insbesondere keine Schäden ab, die durch die Nichteinhaltung von
  17. Die Garantie deckt keine Kosten ab, die mit dem Aus- und Wiedereinbau der Waren verbunden sind, die zur Durchführung der Garantiearbeiten erforderlich sind.
  18. Unter keinen Umständen kann Zeltech für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die dem Kunden oder seinen Vertragspartnern aus fahrlässigem Fehlverhalten von Zeltech im Zusammenhang mit der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung, der Fehlfunktion oder dem unsachgemäßen Betrieb der unter die Garantie fallenden Waren entstehen, insbesondere für den Verlust von erwarteten Einnahmen oder anderen Vorteilen, für Schäden, die sich aus unbezahlten Steuern, Abgaben, Pannen, Unfällen oder Betriebsunterbrechungen ergeben, sowie für auferlegte Strafen.
    und Entschädigung. Dieser Vorbehalt gilt auch für Fälle, in denen Zeltech im Voraus über die
    über die Möglichkeit eines solchen Schadens.
  19. Wenn die Haftung von Żeltech gegenüber dem Kunden aufgrund eines fahrlässigen Verschuldens von Żeltech entsteht, ist diese Haftung auf unmittelbare und tatsächliche Sachschäden (damnum emergens), unter Ausschluss von entgangenem Gewinn (lucrum cessans), beschränkt und beträgt darüber hinaus
    in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag, der dem Preis der Waren entspricht, mit denen oder aufgrund derer der Schaden entstanden ist, jeweils angegeben in der Bestätigung.
  20. Zeltech haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die die Folge von höherer Gewalt sind, worunter ein plötzliches, außergewöhnliches, unvorhersehbares und vom Willen der Parteien unabhängiges Ereignis zu verstehen ist, das auch bei größter Sorgfalt mit gewöhnlichen Mitteln nicht verhindert werden kann. Erscheinungsformen höherer Gewalt sind
    insbesondere, aber nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, z. B. Feuer, Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch, Orkan, Unfälle mit dem Charakter einer Baukatastrophe, Handlungen staatlicher Behörden, z. B. Kriegszustand, Ausnahmezustand, Embargos, Blockaden usw., Kriegshandlungen, Sabotageakte, Arbeitsstreiks, die aufgrund von oder unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes zur Beilegung von Arbeitskonflikten stattfinden, Seuchen- oder epidemiologischer Notstand, Pandemien sowie deren Auswirkungen und Folgen.
    Zeltech wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Ereignisse eintreten, die höhere Gewalt darstellen.
  1. In Angelegenheiten, die nicht durch den angenommenen Auftrag und diese AGB geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Rechts, darunter das Zivilgesetzbuch.
  2. Diese AGB können nur vorbehaltlos akzeptiert werden, und es gelten keine kundeninternen Regelungen für die Zusammenarbeit mit Zeltech, insbesondere auch nicht die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma des Kunden. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind für Zeltech in keinem Fall verbindlich, auch wenn sie der Bestellung des Kunden zugrunde gelegt werden und Zeltech ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem Inhalt des angenommenen Auftrags oder im Falle von Unklarheiten über den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags haben diese AGB Vorrang, um die Absichten der Parteien zu bestimmen.
  4. Alle personenbezogenen Daten werden zwischen den Parteien ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des geschlossenen Vertrags ausgetauscht. Die Partei verarbeitet die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
  5. Auf die von Żeltech abgeschlossenen Verträge findet das Recht der Republik Polen Anwendung, soweit es nicht in diesen AGB geregelt ist.